Kassenärztliche Vereinigungen sollen die Ärztekammern künftig über Abrechnungsbetrug oder andere Verstöße gegen die Berufsordnung informieren. Das sieht ein Gesetzesantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP vor. Danach sollen die KVen Daten, "die approbationsrechtlich oder berufsrechtlich relevant sind, an die für die Erteilung, die Rücknahme und den Widerruf sowie das Ruhen der Approbation zuständigen Behörden und an die Landeskammern der Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten übermitteln dürfen". Bisher gibt es hierfür keine gesetzliche Grundlage.