Der derzeit diskutierte Sicherstellungszuschlag für das Westküstenklinikum Brunsbüttel stößt in der KV Schleswig-Holstein auf Ablehnung. Das WKK solle sich auf die stationäre Behandlung konzentrieren, für ambulante Behandlungen außerhalb der Sprechzeiten seien die Anlaufpraxen zuständig, lautet die Begründung der KV. Derzeit prüft das Kieler Gesundheitsministerium einen Antrag des Klinikträgers nach einem Sicherstellungszuschlag, ohne den das Haus nach eigenen Berechnungen ein Defizit von rund 1,6 Millionen Euro einfahren wird. Bislang bekommen in Schleswig-Holstein nur Inselkrankenhäuser den Sicherstellungszuschlag.